Allgemeine Geschäftsbedingungen

Six Day Berlin

Diese Bedingungen gelten für alle für die Veranstaltung ausgestellten Tickets und für den Zutritt zum Veranstaltungsort zur Teilnahme an einer Veranstaltung. Alle in diesen Bedingungen verwendeten Fachbegriffe haben die ihnen unter Paragraph 46 dieser Bedingungen gegebene Bedeutung.

 

Alle Tickets für Six Day Berlin werden von oder im Namen von dem Berliner Radsport Verband ausgestellt. Jede Person, die ein Ticket kauft oder besitzt, oder die ein Ticket nutzt oder zu benutzen versucht, stimmt diesen Bedingungen zu und akzeptiert, diese einzuhalten.

 

Die Bestimmungen der Paragraphen 47 bis 69 dieser Bedingungen gelten nur für VIP Hospitality Kunden und VIP Hospitality Gäste.

Ticketkauf und -lieferung

  1. Tickets können nur bei Six Day Berlin oder einem autorisierten Vertreter gekauft werden. Tickets, die von einer anderen Quelle gekauft oder erhalten wurden, sind ungültig und können ohne Rückerstattung oder Entschädigung beschlagnahmt oder storniert werden.

 

  1. Die Preise der Tickets können sich von Zeit zu Zeit ändern. Der aktuelle Preis wird vor Kaufabschluss bestätigt. Der Preis für im Online-Ticketshop erworbene Tickets setzt sich aus dem Ticketpreis sowie einer Systemgebühr (in Höhe von mind. 1 Euro) zusammen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten. Die Zahlungsabwicklung der Kreditkartenzahlungen erfolgt über die Stripe Inc., 354 Oyster Point Boulevard, South San Francisco, California, 94080, USA.

 

  1. Six Day Berlin behält sich das Recht vor, zum Zeitpunkt des Kaufes die maximale Anzahl von Tickets zu begrenzen, die eine Person kaufen kann. Six Day Berlin behält sich das Recht vor, alle über diese Anzahl hinaus gekauften Tickets ohne Vorankündigung und ohne Rückerstattung zu stornieren, es sei denn, der Kauf dieser Überschreitung ist auf unseren Fehler zurückzuführen. Roboter oder andere Formen von „Ticket-Harvesting”-Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Software, die automatisierte Aufgaben über das Internet ausführt und/oder die Online-Kaufaktivität mehrerer Personen replizieren kann, darf nicht verwendet werden, um den Kauf von Tickets zu erleichtern. Wenn Six Day Berlin den begründeten Verdacht hat, dass Tickets auf dieser Weise erworben wurden, sind diese Tickets ungültig und Six Day Berlin behält sich das Recht vor, diese Tickets ohne vorherige Ankündigung und ohne Rückerstattung zu stornieren.
  2. Personen unter 18 Jahren dürfen keine Tickets kaufen. Das für den Kauf von Tickets verwendete Zahlungsmittel muss auf den Namen des Ticketkäufers registriert sein. Six Day Berlin behält sich das Recht vor, jeden Antrag auf Tickets von Personen abzulehnen, die diese Bedingung nicht erfüllen, oder Tickets zu stornieren, die unter Verletzung dieser Bedingung gekauft wurden.
  3. Bei einem Kauf von Online-Tickets im Online-Ticketshop erfolgt die Übergabe der Online-Tickets grundsätzlich durch Zusendung eines Print@Home oder Mobile-Tickets an eine vom Kunden im Kaufprozess benannte E-Mail-Adresse. Diese elektronische Zustellung der Online-Tickets erfolgt für den Kunden kostenlos. Sofern der Kunde im Kaufprozess statt eines Online-Tickets die Anfertigung, Konfektionierung und Zusendung eines sonst nur an stationären Verkaufsstellen erhältlichen Hardtickets (Thermo- oder Laserdruck auf Ticketrohling) sich wünscht, muss der Kunde die Tickets bei autorisierten Ticketagenten kaufen und die AGBs des Partners berücksichtigen.
  4. Es liegt in der Verantwortung des Ticketkäufers, seine ausgewählten Tickets vor dem Kauf zu überprüfen. Entstandene Fehler können nicht immer korrigiert werden. Doch im Falle eines Fehlers sollte der Käufer so schnell wie möglich an den zuständigen Verkäufer wenden.
  5. Falls besondere Zugänge oder Einrichtungen erforderlich sind, beispielsweise Rollstuhlzugang, sollte der Ticketkäufer ein entsprechend gekennzeichnetes Ticket auswählen.

Ticketnutzung & Transferverbote

  1. Tickets sind grundsätzlich nicht übertragbar und dürfen nicht weiterverkauft oder zum Verkauf bereitgestellt, übertragen oder anderweitig veräußert werden. Six Day Berlin behält sich das Recht vor, Tickets, von denen Six Day Berlin begründet annimmt, dass sie wiederverkauft, angeboten, oder zum Verkauf angeboten oder anderweitig unter Verletzung dieser Bedingungen veräußert wurden oder werden sollen, ohne Rückerstattung zu stornieren.

 

  1. Wenn mehr als ein Ticket an einen Ticketkäufer ausgestellt wird, muss der Ticketkäufer ein Ticket für seinen persönlichen Gebrauch aufbewahren. Die restlichen Tickets dürfen nur von Personen genutzt werden, die dem Ticketkäufer persönlich bekannt sind (und die dem Ticketkäufer nicht durch den Verkauf, die Übertragung oder die Veräußerung des Tickets bekannt geworden sind), die den Ticketkäufer zur Veranstaltung begleiten und den folgenden Bedingungen unterliegen:

a) Solche Tickets dürfen nicht öffentlich angeboten werden (auch nicht auf einer Website, einer Social-Media-Website oder einem anderen öffentlichen Forum), sei es zum Verkauf, als Geschenk oder Spende oder auf andere Weise der Übertragung.

b) Der Ticketkäufer der für mehrere Personen Tickets erwirbt, muss diese Bedingungen und die anwendbare Hausordnung des Veranstaltungsortes seinen Empfängern der Tickets zur Kenntnis bringen, sowie sicherstellen, dass diese eingehalten werden. Six Day Berlin behält sich das Recht vor, das eigene Ticket des Ticketkäufers zu stornieren und ihm den Zutritt zu verweigern und/oder ihn aus dem Veranstaltungsgelände ohne Rückerstattung oder Entschädigung zu verweisen, falls ein Verstoß gegen diese Bedingungen und/oder die geltende Hausordnung durch einen solchen Empfänger der Tickets des Ticketkäufers vorliegt.

 

  1. Ungeachtet des vorstehenden Absatzes 11, ist es eine wesentliche Voraussetzung für die Ausstellung jedes einzelnen Tickets und das Recht auf Zutritt zum Veranstaltungsort, dass das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Six Day Berlin folgendes nicht sein darf:

 

a) im Rahmen eines Geschäftes oder zum Zweck Förderung des Geschäftes eines Dritten übertragen, verwendet oder anderweitig veräußert werden; und/oder

b) übertragen, verwendet oder anderweitig entsorgt werden:

  • in Bezug auf einen Werbe- oder kommerziellen Zweck (einschließlich Wettbewerbe, Werbung, Promotion, Auktion oder eines Preises in einem Wettbewerb oder Gewinnspiel, sei es für ein Unternehmen oder eine Wohltätigkeitsorganisation oder anderweitig); oder
  • um die Nachfrage nach anderen Waren oder Dienstleistungen zu erhöhen; und/oder

c) an eine Person übertragen oder anderweitig veräußert werden, die sich bereit erklärt, Waren oder Dienstleistungen als Gegenleistung für das Ticket zu kaufen; und/oder

d) als Teil eines Hotel-, Unterkunfts- oder Reisepakets oder einer Dienstleistung übertragen, verwendet, kombiniert oder integriert werden; und/oder

e) in Verbindung mit anderen Waren oder Dienstleistungen (einschließlich als Teil eines Hotel-, Unterkunfts- oder Reisepakets oder einer Dienstleistung).

 

  1. Für den Fall, dass Six Day Berlin, ein offizieller Ticketagent oder eine autorisierte Person den begründeten Verdacht hat, dass ein Ticketinhaber sein(e) Ticket(s) von einer nicht autorisierten Quelle oder unter Verstoß gegen diese Bedingungen erworben hat, hat der Ticketinhaber auf Anfrage von Six Day Berlin, des offiziellen Ticketagents oder einer autorisierten Person eine vollständige Erklärung darüber abzugeben, wie und von wem (einschließlich vollständiger Kontaktdaten) sein(e) Ticket(s) erworben wurden und zu welchem Preis. Wenn ein Ticketinhaber keine hinreichend zufriedenstellende Erklärung abgibt, kann Six Day Berlin die Tickets stornieren und dem Ticketinhaber die Zulassung zum Veranstaltungsort verweigern und/oder den Ticketinhaber ohne Rückerstattung oder Entschädigung vom Veranstaltungsort verweisen.

 

  1. Jedes Ticket, das unter Verstoß gegen die Absätze 9 oder 10 dieser Bedingungen zum Verkauf angeboten, verkauft, übertragen, verwendet oder veräußert wird, kann von Six Day Berlin storniert werden. Jedem Ticketinhaber, der ein solches Ticket nutzen möchte, kann der Zutritt zum Veranstaltungsort verweigert werden oder der Ticketinhaber kann vom Veranstaltungsort verwiesen werden. Dies erfolgt ohne Rückerstattung oder Entschädigung. Des Weiteren kann der Ticketinhaber gerichtlich belangt werden.

 

 

Veranstaltungsort & Anforderungen

 

  1. Wenn ein Ticketinhaber gegen die geltende Hausordnung verstößt, kann ihm der Zutritt zum Veranstaltungsort verweigert werden oder er kann ohne Rückerstattung oder Entschädigung von dem Veranstaltungsort verwiesen werden. Im Falle eines Konflikts oder einer Unklarheit zwischen diesen Bedingungen und denen der Hausordnung der Veranstaltungsort, haben diese Bedingungen Vorrang.

 

  1. Der Zutritt zum Veranstaltungsort wird nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets und (falls von Six Day Berlin und/oder einer autorisierten Person verlangt) eines fotografischen Ausweises und eines Altersnachweises gestattet. Unabhängig vom Alter wird für jede Person ein Ticket benötigt (einschließlich, um Zweifel auszuräumen, Babys auf dem Arm). Ein gültiges Ticket ermöglicht es dem Ticketinhaber, die Veranstaltung von dem auf dem Ticket angegebenen Platz / Bereich zu verfolgen (oder, im Falle von VIP Hospitality Gästen, den Zugang zum VIP Bereich), es sei denn, dem Ticketinhaber wird ein angemessener, alternativer Sitzplatz von Six Day Berlin

 

  1. Dem Ticketinhaber wird weder eine ununterbrochene und/oder ungehinderte Sicht auf die Veranstaltung garantiert, noch wird eine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Qualität, des Inhalts oder der Dauer des Events gemacht.

 

  1. Jeder Ticketinhaber, der das Veranstaltungsgelände verlässt, wird nicht wieder zugelassen. Es ist kein Durchreichen der Tickets gestattet.

 

  1. Zum Zwecke der Sicherheit und/oder der Überprüfung der Einhaltung dieser Bedingungen, ist jeder Ticketinhaber verpflichtet, auf Verlangen einer autorisierten Person zusammenzuarbeiten und die Anweisungen und Richtlinien dieser autorisierten Person vollständig einzuhalten (einschließlich der Vorlage eines gültigen Tickets, eines fotografischen Ausweises und eines Altersnachweises). Ein Ticketinhaber kann aufgefordert werden, sich einem Such- und Prüfverfahren für Körper und Besitz zu unterziehen, um illegale, verbotene oder eingeschränkte Gegenstände an seiner Person zu identifizieren. Jede Verweigerung durch den Ticketinhaber kann zur Ablehnung des Zutritts zum Veranstaltungsort oder zur Ausweisung vom Veranstaltungsort ohne Rückerstattung oder Entschädigung führen. Identifizierte illegale Gegenstände sind dem Sicherheitspersonal zu übergeben. Alle identifizierten verbotenen oder eingeschränkten Gegenstände, die von einem Ticketinhaber als Bedingung für den Zutritt zum Veranstaltungsort übergeben werden, gelten als unwiderruflich und freiwillig übergeben. Die Gegenstände können vom Ticketinhaber nicht zurückgefordert werden und werden ohne Haftung entsorgt.

 

  1. Six Day Berlin behaltet sich vor, unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, Allgemeinverfügungen, Verbotsverordnungen, behördlichen Anordnungen, offiziellen Empfehlungen des Bundes und/oder der Bundesländer angemessene Maßnahmen zur Erkennung und Prävention von Gefahren durch Epidemien und Pandemien, wie z.B. SARS-CoV2 (einschließlich Mutanten und Varianten), zu ergreifen.

 

Hierzu zählen z.B. die Anordnung zu verpflichtender Vorlage eines gültigen und aktuellen negativen Tests oder Immunisierungsnachweises in der vorgeschriebenen Art und Weise (z.B. Vorlage eines Zertifikats, oder zugelassenen App), Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis bzw. Ausschluss von infektiösen Krankheiten (z.B. SARS- CoV-2-Virus (einschließlich Mutanten und Varianten)), Teilnahme an Gesundheitskontrollen, wie z.B. Temperaturmessungen, Einhaltung des Hygienekonzepts (z.B. Abstandsgebote, korrektes Tragen eines Mund- Nasenschutzes der vorgeschriebenen Art (z.B. FFP 2 etc.) über Mund und Nase vor und auf dem Veranstaltungsgelände, Hygieneregeln, Desinfektionsmaßnahmen), Erfassung der vollständigen Adress- und Kontaktdaten vor der Anreise und vor dem Beginn der Veranstaltung (z.B. durch Personalisierung der Tickets, durch Erfassen der Daten am Einlass / während der Veranstaltung, durch Nutzung von gültigen und zugelassenen Apps unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Datenschutzrechts. Six Day Berlin ist berechtigt zur Übermittlung dieser Daten an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) sowie zur Vorlage von sonstigen Belegen und Nachweisen, die zum Schutz der Gesundheit aller Veranstaltungsteilnehmer dienlich und angemessen sind.

 

Der Veranstalter kann weitere angemessene strengere (Erkennungs- und Präventions-) Maßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorschreiben, um Gefährdungen der Gesundheit aller Veranstaltungsteilnehmer nach Möglichkeit zu minimieren. Angemessen sind insbesondere sämtliche Maßnahmen, die auf eine Empfehlung anerkannter Forschungsinstitute (z.B. Robert-Koch-Institut) zurückgehen, aber auch darüber hinaus greifende Maßnahmen.

 

Six Day Berlin bzw. Vertriebspartner informieren über sämtliche für die jeweilige Veranstaltung geltenden (Erkennungs- und Präventions-) Maßnahmen und Mitwirkungshandlungen zeitnah vor der Veranstaltung.

 

Sofern Ticketkäufer an den für die jeweilige Veranstaltung geltenden (Erkennungs- und Präventions-) Maßnahmen nicht mitwirken bzw. hiergegen verstoßen, ist der Veranstalter berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und sie des Geländes zu verweisen ohne jegliche Rückerstattung.

 

  1. Six Day Berlin und/oder eine autorisierte Person kann dem Ticketinhaber den Zutritt zum Veranstaltungsort verweigern oder ihn von dem Veranstaltungsort ohne Rückerstattung oder Kompensation verweisen auch, wenn dieser:

 

a) merklich unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder einem verhaltensändernden Stoff steht;

b) verhaltensauffällig wird oder von einer autorisierten Person als geeignet erachtet wird, sich gewalttätig, schädlich oder in einer Weise zu verhalten, die der öffentlichen Ordnung und/oder Sicherheit zuwiderläuft;

c) illegale oder verbotene Gegenstände zum Veranstaltungsort mitbringt, versucht mitzubringen, besitzt, oder sie innerhalb oder in der Nähe des Veranstaltungsortes benutzt, einschließlich (aber nicht beschränkt auf diese):

  • Schusswaffen und Munition (einschließlich Einzelteile) oder Nachbildungen von Schusswaffen oder Munition; alle Arten von Messern und Klingen; Offensivwaffen oder -geräte, wie ausziehbare Schlagstöcke, sowie Gegenstände, die zu Waffen oder Nachbildungen von Waffen modifiziert worden sind;
  • kontrollierte Drogen; Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchkanister oder nachgebildete Sprengkörper; Pfefferspray, Laserpointer und Stroboskopleuchten; Glasflaschen und Glasgefäße (ausgenommen Medikamentenflaschen für den persönlichen Gebrauch); gefährliche und/oder giftige Materialien; Dosen oder andere Gegenstände, die eine autorisierte Person für gefährlich, schädlich und/oder illegal hält oder die als Waffe oder Rakete verwendet werden können oder die die Sicherheit einer Person oder die Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände beeinträchtigen oder anderweitig beeinträchtigen können (oder eine Gefahr darstellen);
  • Telefonstörsender, Funkscanner und Walkie-Talkies; persönliche/private drahtlose und 3G- oder 4G-Zugangspunkte/Zusatzknoten (Smart-Geräte sind zulässig, dürfen aber nicht als drahtlose Zugangspunkte zum Anschluss mehrerer Geräte verwendet werden);
  • harte Kühlboxen;
  • Druckgasbehälter (andere als für persönliche medizinische Zwecke erforderlich);
  • Protestmaterial jeglicher Art, einschließlich Banner, Kleidung, Schilder oder Materialien, die politische, religiöse, beleidigende oder rassistische Botschaften, Slogans oder Bilder darstellen;
  • Zelte, Sprühfarben oder andere Gegenstände, die zur Demonstration, Sabotage oder Sachschäden innerhalb des Veranstaltungsortes verwendet werden könnten;
  • alle Objekte, die Marken oder andere Arten von Werbeschildern und Botschaften (welcher Art auch immer) tragen, von denen Six Day Berlin glaubt, dass sie zum zwecke von Werbe- oder Ambush-Marketing bestimmt sind;
  • Stative, Einbeinstative oder Videokameras jeglicher Art, einschließlich “Selfie Sticks” oder gleichwertige Geräte (unabhängig davon, ob sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder nicht); und jede Kamera oder andere Art von Foto- oder Aufzeichnungsgeräten (unabhängig davon, welcher Art und ob sie Standbilder oder bewegte Bilder aufnehmen), die nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind;
  • Fahrräder, Rollschuhe, Skateboards, Roller, rollendes Schuhwerk, Kinderwagen und ähnliche Gegenstände; und
  • Haustiere oder Tiere (außer Blinden- und Diensthunde);

d) ein eingeschränktes Objekt, das nach vernünftiger Einschätzung einer autorisierten Person das Vergnügen oder den Komfort einer Person am Veranstaltungsort beeinträchtigen oder anderweitig beeinträchtigen könnte, wie beispielsweise große Fahnen, Banner und Fahnenmasten, überdimensionale Hüte, große Schirme, große Geräuschemacher (Vuvuzelas, Hörner, Lufthörner, Trommeln, Rasseln und Musikinstrumente nur nach vorheriger Absprache mit Six Day Berlin) zum Veranstaltungsort mitbringt oder versucht mitzubringen, besitzt oder verwendet;

e) Alkohol, Lebensmittel und/oder alkoholfreie Getränke in die Veranstaltungsstätte mitbringt oder versucht mitzubringen;

f) sich während des Aufenthalts innerhalb des Veranstaltungsgeländes oder in dessen Nähe störend, gefährlich oder gewalttätig verhält;

g) innerhalb des Veranstaltungsgeländes befindet in Bereichen mit beschränktem Zugang oder anderen Bereichen, in denen diese Person nicht zugelassen ist; oder den Wettbewerb oder Teilnehmer stört; auf Sitzen steht; oder Lichtmasten, Zäune, Dächer und andere Vorrichtungen oder Konstruktionen besteigt;

h) von einer autorisierten Person der Tatverdacht besteht, dass sie eine Straftat innerhalb des Veranstaltungsgeländes oder in dessen Umgebung begangen hat oder begehen wird; und/oder

i)während er sich innerhalb des Veranstaltungsgeländes oder in der Nähe davon befindet, den Anweisungen einer autorisierten Person nicht folgt;

j) während des Aufenthalts innerhalb des Veranstaltungsgeländes Gegenstände Dritter beschädigt, beeinträchtigt oder manipuliert;

k) während der Zeit innerhalb des Veranstaltungsgeländes in Bereichen raucht, in denen das Rauchen nicht erlaubt ist, oder eine E-Zigarette in Bereichen verwendet, in denen das Rauchen nicht erlaubt ist;

l) Sponsoring, Werbe- oder Handelsgüter oder -materialien mitbringt oder versucht, in den Veranstaltungsort einzubringen, verkauft, besitzt oder innerhalb/ in der Nähe des Veranstaltungsortes nutzt, ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung von Six Day Berlin (die Person kann aufgefordert werden, eine Kopie einer solchen Genehmigung bei dem Zutritt in das Veranstaltungsgelände oder während des Aufenthalts innerhalb des Veranstaltungsortes vorzulegen);

m) während die Person sich im Veranstaltungsort oder dessen Umgebung befindet, jede Form von Aktivität im Zusammenhang mit Marketing oder Werbung (einschließlich hinterhältiges Marketing) durchführt oder irgendeine kommerzielle Aktivität durchführt oder Gegenstände anbietet (entweder kostenlos oder entgeltlich), verkauft oder mit Verkaufsansicht besitzt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung, Werbe- und/oder Handelsartikel und Literatur), jeweils ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Six Day Berlin;

n) eine Flagge oder ein Banner über einer Beschilderung innerhalb des Veranstaltungsortes hängt oder drapiert;

o) Dritten Bestechungsgelder oder andere Belohnungen anbietet, um das Ergebnis, den Fortschritt, das Verhalten oder einen anderen Aspekt der Veranstaltung zu korrigieren oder in sonstiger Weise unangemessen zu beeinflussen und/oder anderweitige Kontakte oder Versuche, einen Fahrer, Trainer, Team oder Veranstaltungsbeamten für einen korrupten oder unangemessenen Zweck zu kontaktieren; und/oder

p) unter 18 Jahre alt ist, es sei denn, er wird von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet.

 

  1. Es ist dem Ticketinhaber nicht gestattet, den Veranstaltungsort zu betreten, zu besuchen oder dort zu bleiben, wenn diesem durch den Veranstalter oder eine zuständige Behörde am Veranstaltungsort oder der Veranstaltung (oder Sportveranstaltungen im Allgemeinen) Hausverbot ausgesprochen worden ist und/oder Verbot für Erhalt eines Tickets (oder von Tickets im Allgemeinen bei Sportveranstaltungen).

 

  1. Die Ticketinhaber müssen ihr Ticket während des Aufenthalts im Veranstaltungsort jederzeit aufbewahren und die Tickets müssen auf Anfrage einer autorisierten Person zur Kontrolle vorgelegt werden. Andernfalls kann es dazu kommen, dass der Ticketinhaber ohne Rückerstattung oder Entschädigung von dem Veranstaltungsgelände verwiesen wird.

 

  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Einhaltung der Ticketinhaber zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, beschränkt sich die Haftung von Six Day Berlin auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Für sonstige leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen ist die Haftung von Six Day Berlin auf den Wert der Tickets beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Autorisierten Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Six Day Berlin; sie gilt nicht bei schuldhaft verursachten Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Für diese haftet Six Day Berlin unbeschränkt.

 

  1. Persönliche Vorkehrungen, einschließlich Reisen, Unterbringung oder Bewirtung im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung, die vom Ticketinhaber arrangiert wurden, erfolgen auf eigenes Risiko des Ticketinhabers, und keiner von Six Day Berlin oder den autorisierten Vertretern ist dem Ticketinhaber gegenüber für indirekte Verluste oder Schäden verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verlust von Vergnügen und Wohlbefinden.

 

  1. Der Ticketinhaber ist für sein persönliches Eigentum verantwortlich, das zum und in den Veranstaltungsort gebracht wird. Keiner von Six Day Berlin, autorisierten Vertretern, der Eigentümer des Veranstaltungsortes oder keine autorisierte Person übernimmt die Verantwortung für Verluste, Diebstahl oder Beschädigungen des persönlichen Eigentums eines Ticketinhabers.

 

Medien & Aufnahmen

 

  1. Fotos oder andere Aufzeichnungen von Ton- oder Bildmaterial, die von einem Ticketinhaber innerhalb des Veranstaltungsortes aufgenommen wurden, dürfen nur für persönliche, private, werbefreie und nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden. Der Ticketinhaber darf keinesfalls (mit Ausnahme persönlicher, privater, nicht-kommerzieller und nicht-promotioneller Zwecke) Töne, Bilder, Beschreibungen, Ergebnisse und/oder Statistiken einer Veranstaltung (ganz oder teilweise) über das Internet, Radio, Fernsehen und/oder jede andere aktuelle und/oder zukünftige Form oder Art von Medien, verbreiten oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten unterstützen. Dies schließt ebenfalls (aber nicht beschränkt) solche Inhalte ein, die in unbewegter oder beweglicher Form durch Mobiltelefone oder durch eine andere Form von drahtlosen und/oder tragbaren Geräten erstellt, aufgezeichnet oder aufgenommen wurden. Solche Tätigkeiten erfordern eine vorherige schriftliche Zulassung durch den Veranstalter.

 

  1. Ticketinhaber, die an einer Veranstaltung teilnehmen:

a) erkennen an, dass sie möglicherweise von einer Vielzahl an Medien aufgezeichnet werden und diese Aufzeichnungen öffentlich verbreitet werden;

b) erklären sich damit einverstanden, dass ihre Stimmen, Bilder und Abbilder, die im Rahmen der Veranstaltung aufgenommen wurden, unentgeltlich verwendet werden können (durch Live- oder Videoanzeige, Übertragung oder andere Verbreitung/ Aufzeichnung, Fotos oder andere aktuelle und/oder zukünftige Medientechnologien);

c) verzichten unwiderruflich auf alle Rechte, dieser Aufzeichnung und der Übertragung oder sonstigen Verbreitung in allen aktuellen und/oder zukünftigen Medientechnologien zu widersprechen;

d) erkennen und stimmen zu, dass Six Day Berlin der alleinige rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer des Urheberrechts und aller anderen geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art von allen Ton- und Bildaufnahmen, die innerhalb des Veranstaltungsortes aufgenommen wurden (einschließlich zukünftiger Rechte an solchen Aufnahmen oder an aus solchen Aufnahmen abgeleiteten Werken), ist;

e) verzichten auf einer unwiderruflichen, weltweiten und unbefristeten Grundlage auf alle Rechte (einschließlich moralischer Rechte) an solchen Aufnahmen; und

f) gewähren Six Day Berlin hiermit bedingungslos und unwiderruflich eine unbefristete, exklusive, frei übertragbare, gebührenfreie und weltweite Lizenz zur Nutzung, Anpassung, Verteilung und/oder Verwertung von Aufnahmen, die der Ticketinhaber innerhalb des Veranstaltungsortes unter Verstoß gegen Ziffer 25 dieser Bedingungen aufgenommen hat, mit allen Mitteln und in jeder gegenwärtigen und/oder zukünftigen Form oder Art von Medien oder Format.

 

Rückerstattungen, Umtausch & Stornierung

 

  1. Der Verkauf oder die anderweitige Ausstellung eines Tickets ist endgültig und nicht erstattungsfähig, es sei denn, es handelt sich um die unten beschrieben Bedingungen oder wird vom deutschen Recht gefordert. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2, Nr. 9 BGB), insbesondere besteht kein Widerrufsrecht für Veranstaltungstickets. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

 

  1. Six Day Berlin behält sich das Recht vor, verloren gegangene, gestohlene, vergessene, beschädigte, verunstaltete, gefälschte, unlesbare oder unvollständige Tickets nicht zu ersetzen oder zu akzeptieren.

 

  1. Six Day Berlin behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen oder anderen Umständen, einschließlich (ohne Einschränkung), höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken oder Entscheidungen einer autorisierten Person oder einer anderen zuständigen Behörde, Änderungen an der Zeit, dem Datum, der Dauer, dem Veranstaltungsort oder anderen Details jeder Veranstaltung vorzunehmen. Im Falle einer solchen Änderung haften weder Six Day Berlin, noch autorisierte Vertreter gegenüber dem Ticketinhaber oder einer anderen Person für Kosten, Ausgaben oder andere Verluste, die sich aus einer solchen Änderung ergeben, mit Ausnahme des in den Paragraphen 33 bis 36 dieser Bedingungen dargelegten Umfangs.

 

  1. Nachdem Six Day Berlin von einer Verschiebung, Neuplanung oder Absage einer Veranstaltung Kenntnis erlangt hat, werden alle verfügbaren Informationen so schnell wie möglich auf www.sixday.com veröffentlicht oder dem Ticketkäufer per E-Mail zugesandt. Dennoch liegt es in der Verantwortung des Ticketinhabers, festzustellen, ob eine Veranstaltung verschoben, umgeplant oder abgesagt wurde und welche neuen Termine, Zeiten und Orte festgelegt wurden.

 

  1. Ein Ticket wird nicht umgetauscht oder erstattet, wenn:

a) die Veranstaltung aus irgendeinem Grund beendet wird, nachdem sie begonnen hat; oder

b) der Beginn einer Veranstaltung aus irgendeinem Grund verzögert wird, aber dennoch am Datum beginnt, das ursprünglich geplant war; oder

c) sich die Startzeit der Veranstaltung verändert, aber nicht das Datum.

 

  1. Six Day Berlin ist nur unter den folgenden Umständen verpflichtet, einem Ticketkäufer (auf Antrag des Ticketkäufers) den Nennwert des betreffenden Tickets zurückzuerstatten:

a) wenn die Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn verschoben wird und nicht neu geplant wird; oder

b) wenn die Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn verschoben wird und auf einen anderen Termin verlegt wird (ob am ursprünglichen Veranstaltungsort oder an einem anderen Veranstaltungsort); oder

c) wenn die Veranstaltung abgesagt wird; oder

d) wenn der Ticketkäufer nach deutschem Recht anderweitig Anspruch auf eine Rückerstattung hat.

 

  1. Wenn eine Veranstaltung vor Beginn verschoben wird und auf einen anderen Termin verlegt wird (ob am ursprünglichen Veranstaltungsort oder an einem anderen Veranstaltungsort), kann der Ticketinhaber folgendes tun:

a) (wenn die Sitzung auf einen anderen Termin am ursprünglichen Veranstaltungsort verschoben wird) entweder das ursprüngliche Ticket für die neu geplante Veranstaltung verwenden oder (über den Ticketkäufer) eine Rückerstattung beantragen; oder

b) (wenn die Veranstaltung auf einen anderen Veranstaltungsort verlegt wird) entweder das Ticket gegen ein Ticket der gleichen oder niedrigeren Preiskategorie für die neu geplante Veranstaltung eintauschen (je nach Verfügbarkeit) oder (über den Ticketkäufer) eine Rückerstattung beantragen.

 

  1. Der Ticketkäufer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren, die zusätzlich zum Nennwert des Tickets bezahlt wurden (z.B. Bearbeitungsgebühren, Systemgebühren, Porto- oder Kurierkosten), es sei denn, dies ist nach deutschem Recht erforderlich. Für die zurückerstatteten Gelder werden keine Zinsen oder Kosten berechnet.

 

  1. Wenn Absatz 32 oder 33 dieser Bedingungen anwendbar ist, kann nur der ursprüngliche Ticketkäufer eine Rückerstattung beantragen. Wenn Six Day Berlin einen Rückerstattungsprozess gemäß Ziffer 32 und 33 dieser Bedingungen einleitet, wird der Ticketkäufer über den Prozess und die vorgeschriebene Frist für Rückerstattungsanträge über die Medien oder per direkter Kommunikation innerhalb von zehn Werktagen nach der Annullierung oder Verschiebung der Veranstaltung informiert. Der Ticketkäufer muss sowohl den vorgeschriebenen Prozess als auch die vorgeschriebene Frist einhalten und das Originalticket vorlegen, um Anspruch auf Rückerstattung zu haben. Six Day Berlin ist nicht verpflichtet, eine Rückerstattung in Bezug auf ein Ticket zu gewähren, bei dem der Verdacht besteht, dass es Gegenstand eines Verkaufs, einer Übertragung oder einer Veräußerung unter Verstoß gegen die Absätze 9 oder 10 dieser Bedingungen war.

 

Allgemeines

 

  1. Zur Identifikation des Ticketkäufers und für Zwecke der Verwaltung, Kommunikation, Marketing, Durchsetzung und Zugangskontrolle, werden Informationen über einen Ticketkäufer gesammelt und gespeichert.

 

  1. Der Ticketinhaber stimmt unwiderruflich und bedingungslos zu, dass Six Day Berlin (einschließlich des offiziellen Ticketagenten und der VIP Hospitality Verkäufer) personenbezogene Daten gemäß diesen Bedingungen und in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von Six Day Berlin für die Zwecke der Umsetzung dieser Bedingungen, einschließlich für Verwaltungs-, Kommunikations-, Marketing-, Durchsetzungs- und Zugangskontrollzwecke, sammelt und verarbeitet. Der Ticketinhaber akzeptiert, dass personenbezogene Daten von der offiziellen Ticketagentur und den VIP Hospitality Verkäufern, einschließlich der Vertretung im Namen von Six Day Berlin, gesammelt und verarbeitet werden kö Alle Ticketinhaber haben ein Recht auf Zugang und Korrektur ihrer personenbezogenen Daten. Dies erfolgt durch eine schriftliche Anfrage an Six Day Berlin.

 

  1. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht in einer Gerichtsbarkeit für ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt wird, wird diese Bestimmung in dem in dieser Gerichtsbarkeit erforderlichen Umfang aufgelöst, und der Rest dieser Bedingungen verbleibt, als ob diese Bestimmung nicht aufgenommen worden wäre. Die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit und/oder Rechtswirkung dieser verbleibenden Bedingungen wird dadurch in keiner Weise betroffen oder beeinträchtigt.

 

  1. Six Day Berlin behält sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern, wenn es einen berechtigten Grund dazu gibt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Änderung der Sicherheitsanforderungen eines Veranstaltungsortes). Eine vollständige Kopie der neuesten Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der jeweils gültigen Fassung) wird auf com verfügbar sein. Six Day Berlin wird die Ticketkäufer über solche Änderungen per E-Mail an die im Antrag des Ticketkäufers angegebene E-Mail-Adresse des Ticketkäufers informieren, wenn sie die Rechte des Ticketkäufers als Verbraucher erheblich beeinträchtigen.

 

  1. Alle Informationsanfragen oder andere Schriftverkehre im Zusammenhang mit diesen Bedingungen sollten schriftlich in deutscher Sprache erfolgen und per Hand, E-Mail oder Einschreiben an Six Day Berlin (Berliner Radsport Verband e.V., Paul-Heyse-Str. 29
    10407 Berlin oder per E-Mail an berlin@sixday.com) geschickt werden.

 

  1. Jeder Verstoß gegen diese Bedingungen kann zur Annullierung des Tickets, zur Verweigerung der Zulassung des Ticketinhabers zum Veranstaltungsort oder zu dessen Verweisen vom Veranstaltungsort führen. Dies erfolgt jeweils ohne Rückerstattung oder Entschädigung, zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die Six Day Berlin möglicherweise hat. Kein Versäumnis und keine Verzögerung seitens Six Day Berlin, ein Recht (ganz oder teilweise) unter diesen Bedingungen auszuüben, stellt einen Verzicht auf dieses Recht dar und schränkt die weitere Ausübung dieses Rechtes nicht ein.

 

  1. Alle Tickets (und das Urheberrecht an allen Tickets) bleiben Eigentum von Six Day Berlin. Im Falle eines Verstoßes gegen eine dieser Bedingungen durch einen Ticketinhaber sind die Tickets auf Verlangen einer autorisierten Person dieser autorisierten Person zu übergeben. Diese Maßnahmen gelten unbeschadet anderer Rechtsbehelfe von Six Day Berlin.

 

  1. Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Keine Partei hat Anspruch oder Rechtsmittel in Bezug auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen, die von oder im Namen einer anderen Partei in Bezug auf diese Bedingungen abgegeben werden, die nicht bereits in diesen Bedingungen dargelegt sind.

 

  1. Diese Bedingungen unterliegen dem deutschen Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder der Teilnahme eines Ticketinhabers an einer Veranstaltung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Ungeachtet des Vorstehenden, behalten sich Six Day Berlin und die bevollmächtigten Vertreter das Recht vor, alle Gerichtsverfahren vor einem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Beklagten einzuleiten, das nach deutschem Recht geregelt und ausgelegt wird.

 

  1. Diese Bedingungen beeinflussen nicht die gesetzlichen Rechte einer Person als Verbraucher.

 

Definitionen

 

  1. Bei Verwendung in diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

 

„Autorisierte Vertreter“ sind alle Personen, die von oder im Namen von Six Day Berlin im Zusammenhang mit der Veranstaltung ernannt werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die offiziellen Ticketagenten, VIP Hospitality Vermarkter, offizielle Partner, Sponsoren, Lieferanten, Sender und Lizenznehmer), die gesetzlich und vertraglich berechtigt sind, Tickets zu verkaufen oder zu verteilen;

 

„Bevollmächtigte Person(en)“ bezeichnet die Gesamtheit des Veranstaltungsmanagements, des Managements vom Veranstaltungsort, der Polizei, der öffentlichen Sicherheits- und Ordnungsbehörden und Einrichtungen (im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder dem Veranstaltungsort), sowie ihrer jeweiligen Mitarbeiter, Beamten, Vertreter, Polizisten und Freiwilligen;

 

„Six Day Berlin“ bedeutet Berliner Radsport Verband e.V.
Paul-Heyse-Str. 29
10407 Berlin;

 

„Bedingungen“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung des Veranstaltungsortes, die in diesen Bedingungen durch Bezugnahme aufgenommen werden, zusammen mit allen Änderungen oder Aktualisierungen, die von Zeit zu Zeit von oder im Namen von Six Day Berlin veröffentlicht werden;

 

„Veranstaltung“ bezeichnet eine Tagesveranstaltung, die Teil des Berliner Radsport Verband e.V. organisierten Veranstaltung „Six Day Berlin“ ist und zu der ein Ticket den Zutritt zum Zuschauerraum ermöglicht.

 

„Veranstaltungsort“ ist das gesamte Gelände eines Stadions oder Velodroms, in dem eine Veranstaltung stattfinden soll, einschließlich aller angrenzenden und umliegenden Bereiche, die von Six Day Berlin im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung im Veranstaltungsort genutzt oder kontrolliert werden;

 

„Offizieller Ticketagent“ bedeutet die offiziell ernannten Ticketagenten von Six Day Berlin, die als Vertreter für Six Day Berlin fungieren;

 

„Ticket“ bezeichnet den Nachweis (ob in Papierform oder in elektronischer Form) einer persönlichen, widerruflichen Lizenz von Six Day Berlin für eine Person, an einer bestimmten Veranstaltung an einem bestimmten Veranstaltungsort gemäß den dort angegebenen Angaben teilzunehmen, und in Bezug auf VIP Hospitality, der sich auf die Dokumente (ob in Papierform oder in elektronischer Form) bezieht, die das Recht auf Empfang von VIP Hospitality und Zugang zum Veranstaltungsort belegen;

 

Ticketinhaber bezeichnet jede Person, die ein Ticket besitzt, hält oder nutzt, einschließlich (ohne Einschränkung) des Ticketkäufers oder einer Person, an die das Ticket ausgestellt oder übertragen wurde;

 

„Ticketkäufer“ bezeichnet die Person, die ein Ticket oder Tickets über einen oder mehrere autorisierte(n) Vertreter gekauft hat;

 

„Nennwert“ bezeichnet den angegebenen Preis des Tickets (einschließlich der darauf entfallenden deutschen Mehrwertsteuer), wie er auf dem jeweiligen Ticket angegeben ist, und schließt jegliche Bearbeitungsgebühr (oder einen Teil davon) oder andere Gebühren, die der Ticketkäufer für dieses Ticket bezahlt hat (einschließlich Porto- oder Kurierkosten) aus;

 

„Bearbeitungsgebühr“ bezeichnet die Gebühr, die pro Tickettransaktion oder -bestellung für die Bearbeitung und/oder Lieferung von Tickets in dieser Transaktion oder Bestellung (einschließlich der darauf anfallenden deutschen Mehrwertsteuer) zu entrichten ist und zusätzlich zum Nennwert des Tickets berechnet wird;

 

„Ursprünglicher Verkaufspreis“ bezeichnet den angegebenen Preis für jedes Ticket oder jedes VIP Hospitality Ticket zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (oder eines Teils davon), einschließlich aller anwendbaren Mehrwertsteuern und anderer Gebühren, die für den Verkauf oder Handel dieses Tickets oder VIP Hospitality Tickets erforderlich sind (einschließlich Porto- oder Kurierkosten);

 

„VIP Hospitality“ bezeichnet die VIP Hospitality für eine Veranstaltung, inklusive Zutritt zum gekennzeichneten VIP Bereich je nach Art des VIP Hospitality Tickets, sowie zusätzliche Leistungen, die nicht mit Standard-Tickets angeboten werden, wie beispielsweise das Recht auf kostenlose Speisen und Getränke während einer Veranstaltung;

 

„VIP Hospitality Gast“ bezeichnet jede Person mit dem Recht, VIP Hospitality zu empfangen, einschließlich (ohne Einschränkung) Gäste und Kunden des VIP Hospitality Käufers mit gültigem VIP Hospitality Ticket oder jede Person, der das Recht auf VIP Hospitality gemäß diesen Bedingungen erteilt oder übertragen wurde;

 

„VIP Hospitality Käufer“ bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, das die VIP Hospitality durch einen autorisierten Vertreter erworben hat;

 

„VIP Hospitality Verkäufer“ bezeichnet den offiziellen Hospitality Vermarkter, Agenten und andere Dritte, die Six Day Berlin ermächtigt, VIP Hospitality zu verkaufen;

 

„VIP Hospitality Kunde“ bezeichnet die Person, die eine VIP Hospitality Buchung vornimmt;

 

„Illegale oder verbotene Gegenstände“ bezeichnet die in Absatz 19.c dieser Bedingungen genannten Gegenstände und alle anderen Gegenstände, die von Zeit zu Zeit nicht in den Veranstaltungsort gebracht werden dürfen;

 

„Eingeschränkte Gegenstände“ sind alle Gegenstände, die nach vernünftiger Einschätzung einer autorisierten Person den Genuss oder Komfort einer Person am Veranstaltungsort beeinträchtigen oder anderweitig beeinträchtigen könnten, wie beispielsweise die in Absatz 19.d dieser Bedingungen genannten Gegenstände;

 

„Hausordnung“ bezeichnet alle Zulassungsbedingungen (einschließlich Sicherheit und öffentliche Ordnung), die von der Veranstaltungsstätte herausgegeben werden und für die Veranstaltung gelten und den Ticketinhabern zur Kenntnis gebracht werden.

 

 

VIP Hospitality

 

  1. Die folgenden Paragraphen 47 bis 68 gelten für alle VIP Hospitality Käufer zusätzlich zu allen anderen Bedingungen. Alle VIP Hospitality Gäste sind Ticketinhaber im Sinne dieser Bedingungen. Jede Person, die das Recht auf Erhalt der VIP Hospitality, die Nutzung oder den Versuch, die VIP Hospitality in Anspruch zu nehmen, akzeptiert, stimmt zu, diese Bedingungen einzuhalten.

 

  1. VIP Hospitality Gäste erhalten Zugang zu dem auf dem Ticket gekennzeichneten VIP Bereich. Den VIP Hospitality Gästen wird kein Platz auf den Rängen des Veranstaltungsortes zugewiesen. Der VIP Hospitality Bereich ist möglicherweise nicht für Kleinkinder und Babys geeignet. Die VIP Hospitality Käufer sollten nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie Kleinkinder und Babys als VIP Hospitality Gäste einladen mö

 

  1. Ein VIP Hospitality Ticket kann direkt über Six Day Berlin oder VIP Hospitality Verkäufer erworben werden. VIP Hospitality Tickets, die von einer anderen Quelle erworben oder erhalten wurden, sind ungültig und können ohne Rückerstattung oder Entschädigung storniert werden.

 

  1. Alle offiziellen VIP Hospitality Verkäufer agieren als Vertreter im Auftrag von Six Day Berlin.

 

 

 

Buchungsprozess für VIP Hospitality

 

  1. Unabhängig davon, über welchen VIP Hospitality Verkäufer die VIP Hospitality erworben wurde, werden alle VIP Hospitality Buchungen von Six Day Berlin verwaltet, und der VIP Hospitality Käufer (und der VIP Hospitality Kunde, falls abweichend) stimmt zu, dass seine Daten (und die des VIP Hospitality Kunden) an Six Day Berlin weitergegeben, von Six Day Berlin verarbeitet werden und für Administration, Kommunikation, Marketing, Durchsetzung und Zugangskontrolle verwendet werden.

 

  1. Der Kunde muss 18 (achtzehn) Jahre oder älter sein und die Rechts- und Geschäftsfähigkeit zur Durchführung der Buchung besitzen und diese Bedingungen akzeptieren. Wenn der VIP Hospitality Kunde im Namen eines Unternehmens oder einer anderen Einheit, die der VIP Hospitality Käufer ist, einkauft, bestätigt er, dass er befugt ist, den VIP Hospitality Käufer an diese Bedingungen zu binden. Six Day Berlin wird ausschließlich mit dem VIP Hospitality Kunden Korrespondenzen führen, einschließlich Änderungen, Ergänzungen und Stornierungen. Der VIP Hospitality Kunde ist dafür verantwortlich, die Richtigkeit der persönlichen Daten oder anderer Informationen, die in Bezug auf den VIP Hospitality Käufer und jede andere Person bei der Buchung angegeben werden, sicherzustellen und alle Informationen über die Buchung oder alle diesbezüglichen Änderungen an alle Personen bei der Buchung weiterzugeben. Alle Unterlagen für die VIP Hospitality werden an den VIP Hospitality Kunden geschickt.

 

  1. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit VIP Hospitality müssen vom VIP Hospitality Kunden schriftlich und in deutscher oder englischer Sprache stammen und per E-Mail an berlin@sixday.com oder tickets@sixday.com geschickt werden.

 

  1. Wenn der VIP Hospitality Kunde die von ihm gebuchte VIP Hospitality nicht persönlich verwendet, muss er Six Day Berlin einen der VIP Hospitality Gäste nennen, der ein verantwortlicher Erwachsener ist, der für den VIP Hospitality Käufer handelt und die Verantwortung für alle VIP Hospitality Gäste dieser Buchung während der Veranstaltung übernimmt.

 

  1. Die VIP Hospitality Preise können sich von Zeit zu Zeit ändern. Der aktuelle Preis wird vor Kaufabschluss bestätigt. Alle Buchungen für VIP Hospitality müssen nach Erhalt der Rechnung innerhalb der genannten Zahlungsfrist vollständig bezahlt werden. Alle Zahlungen müssen in Euro erfolgen. Alle Kosten der Währungsumrechnung, Bankspesen oder andere Kosten, die bei der Zahlung anfallen, gehen vollständig zu Lasten des VIP Hospitality Käufers und sind nicht abzugsfähig.

 

  1. Alle Buchungen für VIP Hospitality kommen mit Eingang aller fälligen Zahlungen zustande. Es liegt in der Verantwortung des VIP Hospitality Kunden, die Tickets zu überprüfen und den jeweiligen VIP Hospitality Verkäufer unverzüglich zu informieren, wenn etwas nicht stimmt; Fehler können nicht immer korrigiert werden.

 

Buchungsinformationen

 

  1. Six Day Berlin wird VIP Hospitality Tickets für alle VIP Hospitality Buchungen ausstellen und an den VIP Hospitality Kunden weiterleiten. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, zu überprüfen, ob alle Angaben zu seiner VIP Hospitality Buchung auf dem VIP Hospitality Ticket korrekt sind; Fehler können nicht immer korrigiert werden. Dieses VIP Hospitality Ticket und alle darin enthaltenen Informationen gelten als Teil dieser Bedingungen. Die Informationen zur Veranstaltung sind auf der Veranstaltungswebsite sixday.com oder per E-Mail (berlin@sixday.com) erhältlich.

 

  1. Wenn Six Day Berlin nach dem Versand des VIP Hospitality Tickets von Verschiebungen oder Absagen einer Veranstaltung oder wichtigen Details der VIP Hospitality Kenntnis erlangt, werden alle verfügbaren Informationen auf der Veranstaltungswebsite veröffentlicht oder an den VIP Hospitality Kunden gesendet. Es liegt in der Verantwortung des VIP Hospitality Gastes, zu überprüfen, ob eine Veranstaltung verschoben oder abgesagt wurde und, ob neue Termine, Zeiten und Orte festgelegt wurden.

 

Rückerstattungen, Umtausch, Stornierung und Änderungen der VIP Hospitality

 

  1. Der Verkauf oder eine andere Ausgabe von VIP Hospitality ist endgültig und nicht rückerstattungsfähig, mit Ausnahme der unten beschriebenen Bedingungen, oder wie vom deutschen Recht gefordert.

 

  1. Six Day Berlin behält sich das Recht vor, verloren gegangene, gestohlene, vergessene, beschädigte, verunstaltete oder gefälschte, unlesbare oder unvollständige VIP Hospitality Tickets nicht zu ersetzen oder zu akzeptieren.

 

  1. Die Bestimmungen der Absätze 27 bis 35 dieser Bedingungen (Rückerstattungen, Umtausch und Stornierung) gelten für Hospitality Käufer in gleicher Weise wie für Ticketkäufer. Rückerstattungen oder Umtausch von VIP Hospitality Tickets sind nur unter den gleichen Umständen zulässig wie Rückerstattungen oder Umtausch von Tickets gemäß diesen Absätzen. Verweise in diesen Absätzen auf “Nennwert eines Tickets” beziehen sich auf den Preis der VIP Hospitality, den der Käufer für die VIP Hospitality an Six Day Berlin gezahlt hat.

 

  1. Six Day Berlin behält sich das Recht vor, angemessene Änderungen an den Details der während einer Veranstaltung angebotenen VIP Hospitality vorzunehmen, einschließlich angemessener Änderungen an den angekündigten Menü

 

Hospitality Gäste & Übertragungsverbote

 

  1. Das VIP Hospitality Ticket darf nicht ohne Erlaubnis von Six Day Berlin weiterverkauft oder angeboten oder zum Verkauf bereitgestellt, übertragen oder anderweitig veräußert werden. Six Day Berlin behält sich das Recht vor, jedes VIP Hospitality Ticket, von dem Six Day Berlin berechtigter Weise annimmt, dass sie unter Verletzung dieser Bedingungen veräußert wurde oder werden soll, ohne Rückerstattung zu stornieren.

 

  1. Wird Hospitality für mehr als eine Person gekauft, müssen die VIP Hospitality Gäste dem VIP Hospitality Käufer persönlich bekannt sein (und sind dem VIP Hospitality Käufer nicht durch den Verkauf, die Übertragung oder die Veräußerung der VIP Hospitality bekannt geworden). Die Übertragung eines VIP Hospitality Tickets auf VIP Hospitality Gäste unterliegt den folgenden Bedingungen:

a) die VIP Hospitality darf ohne vorheriger Zustimmung der Six Day Berlin nicht öffentlich angeboten werden (einschließlich auf einer Website, einer Social-Media-Website oder einem anderen öffentlichen Forum), sei es zum Verkauf, als Geschenk oder Spende oder auf andere Weise der Übertragung;

b) der Verkauf, die Übertragung oder die Veräußerung eines VIP Hospitality Tickets durch den VIP Hospitality Käufer an seine Gäste darf ohne Erlaubnis von Six Day Berlin nicht für einen Wert erfolgen, der höher als der ursprüngliche Verkaufspreis ist;

c) der VIP Hospitality Käufer muss diese Bedingungen und die anwendbare Hausordnung seinen VIP Hospitality Gästen zur Kenntnis bringen;

d) der Verkauf, die Übertragung oder die Veräußerung eines VIP Hospitality Tickets durch den VIP Hospitality Käufer an seine VIP Hospitality Gäste muss streng nach diesen Bedingungen und der geltenden Hausordnung des Veranstaltungsortes erfolgen;

e) diese Bedingungen und die anwendbare Hausordnung sind für die VIP Hospitality Gäste des VIP Hospitality Käufers in vollem Umfang verbindlich, diese Personen haben jedoch kein Recht, ihre VIP Hospitality an eine andere Person zu verkaufen, zu übertragen oder zu veräußern und nur der ursprüngliche VIP Hospitality Käufer hat das Recht auf eine Rückerstattung von Six Day Berlin in Bezug auf die VIP Hospitality in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen;

f) der VIP Hospitality Käufer stellt sicher, dass seine Gäste diese Bedingungen und die anwendbare Hausordnung einhalten; Six Day Berlin behält sich das Recht vor, die eigene VIP Hospitality des VIP Hospitality Käufers zu kündigen und den VIP Hospitality Käufer oder einen seiner Gäste abzulehnen und/oder den VIP Hospitality Käufer oder einen seiner Gäste ohne Rückerstattung oder Entschädigung aus dem Veranstaltungsort zu verweisen, falls diese Bedingungen und/oder die anwendbare Hausordnung von einem seiner Gäste verletzt werden, oder wenn der VIP Hospitality Käufer im Zusammenhang mit der Veranstaltung ein Ambush-Marketing betreibt.

 

  1. Die Bestimmungen von Absatz 10 (Beschränkungen der Nutzung von Tickets) gelten für die VIP Hospitality Tickets in gleicher Weise wie für normale Tickets.

 

  1. Jedes zum Verkauf angebotenes, verkauftes, übertragenes, benutztes oder veräußertes VIP Hospitality Ticket, das gegen die Absätze 9 oder 10 dieser Bedingungen verstößt, kann von Six Day Berlin storniert werden und dem Gast, der die VIP Hospitality in Anspruch zu nehmen versucht, kann die Zulassung zum Veranstaltungsort verweigert werden, oder er kann ohne Rückerstattung oder Entschädigung vom Gelände verwiesen werden. Eine Klage vor Gericht ist nicht auszuschließen.

 

Versicherung, Haftung und Entschädigung

 

  1. Zur Vermeidung von Zweifeln gilt in Bezug auf die VIP Hospitality die in Absatz 22 genannte Haftungsgrenze (wonach die Haftung von Six Day Berlin auf die in den Absätzen 32 bis 35 dieser Bedingungen genannte Rückerstattung beschränkt ist).

 

  1. Es liegt in der Verantwortung der VIP Hospitality Käufer, dafür zu sorgen, dass sie und gegebenenfalls ihre Gäste angemessen versichert sind. Six Day Berlin empfiehlt dringend, eine Versicherung abzuschließen, die die Deckung gegen unwiederbringliche Stornierungskosten, die Stornierung oder Verschiebung der Veranstaltung, die Kosten für die Stornierung durch den VIP Hospitality Käufer und die Unterstützung im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit umfassen sollte.

 

  1. VIP Hospitality Käufer sind verpflichtet, Six Day Berlin und seine bevollmächtigten Vertreter für alle Verluste oder Schäden an Eigentum am Veranstaltungsort und für Ausgaben, Kosten oder Ansprüche, die während oder infolge des Ereignisses entstehen, zu entschädigen sofern es der Fall ist, dass diese durch (direkt oder indirekt) die Handlungen oder Unterlassungen des VIP Hospitality Käufers oder einer seiner Gäste verursacht wurden.

 

Schlussklauseln

 

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Berlin, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Berlin, Deutschland. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
  4. Die Europäische Kommission stellt seit dem 15.02.2016 hier eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Unsere E-Mailadresse lautet: berlin@sixday.com.
  5. Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Januar 2024